<Section>
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter [URL der Domain ergänzen; bei mobilen Anwendungen bitte den Namen der Anwendung und in Klammern die Version und Datum der Veröffentlichung angeben, z.B. „App „DLR Shop“ (Version 1.2 vom 13.3.2020)“] veröffentlichten Website / mobilen Anwendung [Unzutreffendes streichen] von [Inhaber der Domain ergänzen so wie bei der Domain-Registrierung angegeben, in der Regel sollte das „Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e. V. (DLR)“ sein, bei Apps den App-Verantwortlichen nennen].
Als öffentliche Stelle des Bundes sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website / mobile Web-Anwendung [Unzutreffendes streichen] ist mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Die Website wird aktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Wir bemühen uns, alle festgestellten Probleme der Zugänglichkeit zu beheben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] aktualisiert. [Wenn die EzB zum ersten Mal erstellt wird, dann hier angeben: „Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.“]
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter barrierefreiheit@dlr.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.